nicht zurückbezahlen müssen. Jetzt ist hier aber eine kleine Diskussion über die Buchung entbrannt
und da dachte ich mir diskutiere ich doch hier auch ein bisschen
Ne Spaß bei Seite... Der Steuerberater will über die Höhe der Summe die Anschaffungskosten reduzieren.
Die Gesellschafter wiederum würden die Zulage gerne in Erlöse buchen um den entstandenen Verlust
zu mindern. Argument vom SB ist das die Summe über mehrere Jahre aufgeteilt werden müsste.
Hat er damit recht? Oder geht das auch sofort? Ich habe auch irgendwann mal gelesen das es möglich ist den
Zuschuss aufzuteilen. Also nutzt man einen Teil für die Anschaffungskosten und den anderen bucht man
in die Erlöse. Ich finde das aber nichtmehr *Mist*
